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Optimaler Arbeitsschutz im Sommer – so schaffen Sie Sicherheit für das Urlaubsvertretungspersonal

15 Oktober 2025

Wenn der Sommer näher rückt, bedeutet dies oft einen erhöhten Bedarf an Urlaubsvertretungen in der Industrie. Es ist eine Zeit, in der das reguläre Personal Urlaub nimmt, die Produktion jedoch weiterlaufen soll. In dieser Situation wird der Arbeitsschutz wichtiger denn je – insbesondere für diejenigen, die neu am Arbeitsplatz sind.

Urlaubsvertretungen sind in den Sommermonaten eine wichtige Ressource. Ihnen die richtigen Voraussetzungen zu bieten zeigt, dass Arbeitsschutz ernst genommen wird und Sicherheit und Wohlbefinden immer an erster Stelle stehen. Das schafft nicht nur Sicherheit, sondern stärkt auch den Ruf und die Attraktivität des Arbeitsplatzes für die Zukunft.

Grundlegende Voraussetzungen

Damit Urlaubsvertreter sicher arbeiten und gleichzeitig einen guten und wirksamen Beitrag leisten können, müssen sie gut vorbereitet sein. Die Arbeitsumgebung umfasst alle Bereiche, vom physischen Arbeitsschutz bis hin zu einer klaren Struktur und einer einladenden Kultur. Neue Mitarbeiter haben selten die gleichen Kenntnisse wie reguläre Mitarbeiter hinsichtlich der Verfahren, Risiken und Sicherheitsregeln, weshalb Informationen und Einführungen entsprechend angepasst werden müssen.

Eine klare Einführung – ein Schlüssel zur Sicherheit

Einer der wichtigsten Faktoren für einen guten Start ist eine klare Einführung. Sie sollte mindestens beinhalten:

  • Durchgang der Verfahren am Arbeitsplatz
  • Vermittlung von Kenntnissen über Gefahrenbereiche und Schutzausrüstung
  • Einführung in die Maschinen und Prozesse, mit denen gearbeitet werden soll
  • Info, an wen man sich bei Fragen oder Vorfällen wenden kann
  • Sich Zeit für die Einführung zu nehmen, verringert das Unfallrisiko, erhöht die Sicherheit und erleichtert dem Vertretungsmitarbeiter den Einstieg in die Arbeit.

Alle Mitarbeiter haben unabhängig von ihrer Beschäftigungsform das Recht auf einen guten Arbeitsschutz. Der Bedarf an Unterstützung für Zeitarbeitnehmer wird oft unterschätzt, allerdings benötigen gerade sie in vielen Fällen mehr Anleitung als andere. Indem wir eine offene Kommunikation fördern, Anleitung bieten und offen für Fragen sind, können wir ein Umfeld schaffen, in dem sich auch neue Mitarbeiter gesehen und einbezogen fühlen.

Vorausschauende Planung

Ein guter Arbeitsschutz für Zeit- und Vertretungsmitarbeiter beginnt lange, bevor sie das Werksgelände betreten. Er wird sichergestellt durch:

  • Rechtzeitige Planung des Personaleinsatzes
  • Verifizierung, dass Verfahren und Einführungsmaterialien auf dem neuesten Stand sind
  • Ernennung der zuständigen Ansprechpartner für neue Mitarbeiter

... so erhöhen Sie die Chancen für einen sicheren und produktiven Sommer, in dem alles nach Plan läuft – sowohl für Zeit-/Vertretungsarbeiter als auch für Ihr reguläres Personal.

Gemäß der Vorschrift über systematische Arbeitsschutzarbeit (AFS 2023:1)

 muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer über ausreichende Kenntnisse über die Arbeit und die Risiken bei der Arbeit verfügen, damit Gesundheitsschäden und Unfälle verhindert und ein zufriedenstellender Arbeitsschutz erreicht werden kann.

Wenn die Arbeit ernsthafte Risiken birgt, muss es schriftliche Anweisungen geben, wie die Arbeit sicher auszuführen ist. Die Anweisungen müssen an die Zielgruppe angepasst und aktuell gehalten werden.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern Kenntnisse über den Arbeitsschutz vermitteln, indem er Schulungen anbietet und sie an der Arbeitsschutzarbeit teilnehmen lässt. Oftmals müssen die Arbeitnehmer neue Kenntnisse erwerben, wenn Änderungen bei den Arbeitsaufgaben, der Arbeitsausrüstung, den Arbeitsmethoden, den Tätigkeiten oder der Organisation stattgefunden haben, oder auch nach längerer Abwesenheit von der Arbeit.

Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmern so früh wie möglich arbeitsbezogene Kenntnisse vermitteln. Eine Einführung sollte den Mitarbeitern ein Verständnis für folgende Aspekte vermitteln:

  1. die systematische Arbeitsschutzarbeit am Arbeitsplatz,
  2. die eigenen Aufgaben und deren Zusammenhang mit den Aufgaben anderer,
  3. die Risiken, die im Betrieb bestehen, und
  4. an wen sich die Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitsschutz wenden können. 

Bei schwerwiegenden Risiken müssen möglicherweise schriftliche Anweisungen mit mündlichen Anweisungen kombiniert werden. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die Anweisungen verstanden hat. Es ist wichtig, dass die Anweisungen am Arbeitsplatz verfügbar sind.

Einführungen und Unterweisungen sollten an die Voraussetzungen der Arbeitnehmer angepasst werden, z. B. im Hinblick auf Alter, Erfahrung, Sprachkenntnisse und eventuelle Behinderungen.

Bitte beachten Sie Folgendes!

Die Vorschrift AFS 2012:3 Arbeitsschutz für Minderjährige ist ab dem 1. Januar 2025 in AFS 2023:2 Planung und Organisation der Arbeitsschutzarbeit – grundlegende Pflichten für Arbeitgeber zu finden.